Tagesstätten für psychisch kranke Menschen sind Einrichtungen der Eingliederungshilfe entsprechend
SGB XII §54. Für den Besuch einer Tagesstätte ist eine Bewilligung durch das Sozialamt oder die Sozialverwaltung des jeweiligen Landkreises erforderlich.
Die Anmeldung beinhaltet:
- eine fachärztliche Befürwortung des Besuchs einer Tagesstätte
- den Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe
- einen Betreuungsvertrag mit der Tagesstätte Gern helfen wir Ihnen bei den Formalitäten der Anmeldung. Sprechen Sie uns an. Menschen mit einer primär geistigen Behinderung oder mit einer akuten Suchterkrankung können wir leider nicht aufnehmen.